Hausordnung

LANDESAKADEMIE FÜR DIE MUSIZIERENDE JUGEND IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Stand August 2023 

Sitz: Schloßbezirk 7, 88416 Ochsenhausen 

Direktor: Prof. Dr. Klaus K. Weigele M.A. 

Geschäftsführer: Torsten Kallfass

Die Landesakademie für die musizierende Jugend ist das musikpädagogische Kompetenzzentrum und die zentrale musikalische Fortbildungsinstitution des Landes Baden-Württemberg mit den beiden Schwerpunkten musikalische Jugendbildung und praktisches Musizieren. Sie ist in den Räumen des historisch bedeutsamen und kunsthistorisch wertvollen ehemaligen Klosters Ochsenhausen untergebracht. Ein weiteres Ziel der Akademie besteht auch in der Begegnungsmöglichkeit verschiedenster Gruppen, die sich mit der Musik und dem Musizieren beschäftigen: Sänger und Instrumentalisten, schulische und außerschulische Gruppen, Musik verschiedener Stile, Schüler und Lehrer, usw. Damit sich diese Möglichkeiten unseres schönen Hauses entfalten können und sich alle unsere Gäste wohlfühlen, bitten wir um die Berücksichtigung folgender Punkte: 

  1. Die historischen Räume und das abgestimmte Mobiliar sind pfleglichst zu behandeln. Umstellungen des Mobiliars oder gar Bemalungen der historischen Bausubstanz sind verboten. Sachbeschädigungen sind unverzüglich in der Rezeption zu melden. Hinweis: Erfordert der Kursbetrieb zusätzliche Beschriftungen bzw. Kennzeichnungen von Räumen, muss dies mit der/dem jeweiligen betreuenden Akademiedozent/-in abgesprochen werden. Für die Entfernung der angebrachten Hinweisschilder ist der entsprechende Kursleiter verantwortlich. 

  2. Essenszeiten: 
    8 Uhr Frühstück, 12 Uhr Mittagessen, 18 Uhr Abendessen. Unser knapp kalkulierter Personal-bestand und die Notwendigkeit der Versorgung verschiedener Gruppen durch die Küche machen diese feste Terminierung unbedingt nötig.  

  3. Im Akademiekeller, im Vorraum des Refektoriums und in der Cafeteria stehen Getränke in Automaten und im Kühlschrank bereit und können dort erworben werden. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Getränken und Speisen ist nicht gestattet. Ein durch den Verzehr entstehender evtl. Fehlbetrag muss vor der Abreise ausgeglichen werden.  

  4. Der Konsum von Alkohol ist im Konventgebäude grundsätzlich verboten und nur im Akademiekeller erlaubt. Harte Alkoholika sind generell verboten. Es gilt das Jugend-schutzgesetz. Übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht gestattet. Bei entsprechendem Vergehen behält sich die Akademieleitung vor, ein Hausverbot auszusprechen.  

  5. Rauchen ist in der Akademie generell nicht gestattet (Brandmeldeanlage). Offenes Feuer (u. a. Kerzen) sowie die Nutzung von elektrischen Geräten (Tauchsieder, Milcherwärmer, Wasserkocher, etc.) sind ebenfalls im gesamten Akademiebereich untersagt. Hinweis: Wird der Alarm durch Kursteilnehmer grob fahrlässig ausgelöst (Rauchen im Gebäude, Rauch durch elektrische Geräte etc.), tragen diese die Kosten des Feuerwehreinsatzes (es entstehen für die Verantwortlichen Kosten bis zu 2.000 Euro).  

  6. Den Anweisungen des Akademiepersonals ist Folge zu leisten.  

  7. Unnötige Lärmbelästigung ist in den Aufenthaltsräumen, Übernachtungsräumen und Gängen der Akademie zu vermeiden. In der Mittagspause zwischen 12 und 14 Uhr und ab 22 Uhr ist das Musizieren in den Schlafräumen untersagt, da evtl. andere Kurteilnehmer gestört werden. In der Mittagspause und ab 18 Uhr sind die Fenster der Seminarräume zu schließen, um die Anwohner nicht zu belästigen. 
    Ab 22 Uhr herrscht auf dem ganzen Akademiegelände Nachtruhe. Vor allem im Außenbereich muss aus Rücksicht gegenüber den Nachbarn Lärmbelästigung vermieden werden. (S. Polizeiverordnung Ochsenhausen, § 4 Schutz der Nachtruhe)  

  8. Mittels Türcode können die Eingangstüren an der Rezeption und im 1. OG (Ebene Refektorium) sowie der Bräuhauseingang benutzt werden. Der Türcode darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die Eingangstüren geschlossen sind und nicht offen stehen bleiben.  

  9. Vor dem Verlassen der Unterkunfts- und Arbeitsräumlichkeiten sind das Licht zu löschen und die Fenster zu schließen. Die Räume müssen nach Beendigung des Probeaufenthalts aufgeräumt werden. 

  10. Haustiere können nicht mitgebracht werden. 

  11. Am Tag der Abreise ist das Zimmer bis 9 Uhr aufzuräumen und freizumachen, damit es für die nächsten Gäste vorbereitet werden kann. Die Bettwäsche muss abgezogen und an das Fußende des Bettes gelegt werden. 

  12. Weitere Hinweise für den Aufenthalt (z.B. Telefon, Rezeption, etc.) können dem kleinen Faltblättchen, das bei der Zimmervergabe bei der Ankunft ausgegeben wird, entnommen werden. 

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die/den Akademie-dozenten/-in, die/der Ihren Kurs betreut oder an die Rezeption. Die/der betreuende Akademiedozent/-in ist für fachliche und organisatorische Fragen des Hauses Ihr Ansprechpartner und hilft Ihnen gerne weiter, gerade auch was Instrumente, Literatur, Noten oder Übungsmöglichkeiten, Führungen, etc. anbelangt.